Inhalt der Website: Das TIERHEIM und TIERHOTEL ARCHE Chur hat den Zweck und die Aufgabe, heimatlose Tiere aufzunehmen und sie so rasch als möglich an geeignete Plätze weiter zu vermitteln. Damit erfüllt es einen weitherum geschätzten öffentlichen Auftrag, ist es doch das einzige Tierheim weit und breit (ganz Graubünden, Glarus, St. Galler Oberland, Rheintal). Ausserdem bieten wir ein Tierhotel, Hundesolon, Ausseplatz für Agility und einen Shop für Heimtierbedarf.
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Chip-Vorschrift
Das Gesetz sieht zwingend vor, dass sämtliche Hunde mit einem Chip zu versehen sind.
Findel-Hund
Sollten Sie einen Hund finden, können sie diesen der Polizei übergeben. Diese kann die Chipnummer auslesen und über die ANIS-Datenbank den Besitzer ausfindig machen. Falls der Hund nicht gechipt ist, kann die Polizei den Hund direkt zu uns bringen. Wird der Besitzer ausfindig gemacht, muss dieser die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten übernehmen.
Weitervermittlung
Hunde können wir erst nach einer Frist von 60 Tagen an einen neuen Besitzer abgeben.
Es kommt häufig vor, dass Tiere aufgefunden und zu uns gebracht werden.
Damit keine unnötigen Aufwendungen und Stress für die Tiere entstehen gilt folgender Ablauf:
Falls die Katze Sie seit einiger Zeit immer wieder besucht und um Futter bettelt, ist es sinnvoll die Katze mindestens 3 Tage nicht zu füttern und ins Haus zu lassen. Diese Massnahme ist wichtig um feststellen zu können, ob es sich wirklich um eine heimatlose Katze handelt. Es gibt nämlich sehr viele Katzen, welche trotz Zuhause aus Langeweile oder Futtergier einen anderen Ort aufsuchen. Ausnahme: falls die Katze abgemagert oder verletzt ist gehört sie in die Obhut eines Tierarztes.
Falls die Katze Sie nach diesen 3 Tagen immer noch besucht, fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft herum oder hängen Sie Hinweiszettel auf. Vermistmeldungen können auch bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale www.stmz.ch aufgegeben werden. Gerne stehen auch wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Findel-Katzen welche bei uns abgegeben werden, kommen für eine Woche in die Quarantäne. Danach wird diese tierärztlich untersucht, geimpft und kommt zu den anderen heimatlosen Tieren ins Katzenzimmer. Sollte sich ein allfälliger Besitzer innerhalb von 60 Tagen melden, muss dieser die angefallenen Kosten zum Teil übernehmen. Findel-Katzen können erst nach einer Frist von 60 Tagen an einen neuen Besitzer abgegeben werden.
Wild lebende Katzen werden von uns nicht aufgenommen. Wir stellen Ihnen für allfällige Kastrationen gerne unsere Katzenfallen zur Verfügung
Sollten Sie ein solches Tier auffinden, können Sie dieses direkt zu uns bringen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Wildtiere (Amseln, Fledermäuse, Spatzen usw.) aufnehmen dürfen. Diese gehören in die Obhut einer Vogelstation oder des Wildhüters. Die entsprechenden Telefonnummern erhalten Sie bei uns.
Sollten Sie einen jungen Fuchs, Reh oder andere Wildtiere finden, fassen Sie diese auf keinen Fall an oder nehmen Sie es vom Fundort weg. Dies wäre das sichere Todesurteil, da das Muttertier das Jungtier nicht mehr annimmt.
Rufen Sie den Wildhüter an, er weiss was in einem solchen Fall zu machen ist. Die Telefonnummer erhalten Sie bei uns.