Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tierheim und Tierhotel ARCHE

 

  1. Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Geschäfte der Tierheim Chur Genossenschaft.

 

  1. Leistung

Die Tierheim Chur Genossenschaft ist verantwortlich für die artgerechte Unterbringung, Fütterung und Pflege, der ihr anvertrauten Tiere auf Anweisung der Tierhalter gemäss unterschriebenem Pflege- bzw. Pensionsvertrages für gebuchte Unterbringungsdauer.

Für die Erbringung obgenannter Dienstleistungen gelten die Konditionen der Tierheim Chur Genossenschaft. Eine Anpassung des Angebots und Dienstleistungserbringungen können jederzeit seitens des Dienstleistungserbringers angepasst, hinzugefügt oder eliminiert werden.

Spezial-Fütterungen werden im Pensionsvertrag festgehalten.

Bei Vor- und Notfällen ist die Tierheim Chur Genossenschaft verpflichtet, den Tierhalter unverzüglich auf der von ihm angegebenen Notfallnummer zu kontaktieren. Sollte der Besitzer bzw. der Notfallkontakt nicht zu erreichen sein, wird das Personal die notwendigen Schritte im eigenen Ermessen und zu Gunsten des Tierwohles einleiten. Allfällige entstehende Kosten werden dem Tierhalter in Rechnung gestellt.

 

  1. Haftung

Für Spaziergänge, die von freiwilligen Helfern durchgeführt werden, übernimmt die Tierheim Chur Genossenschaft keine Haftung. Im Pensionsvertrag bestimmt der Tierhalter über die Annahme bzw. Ablehnung dieses Angebots und bestätigt dies mit eigenhändiger Unterschrift.

Für eigens mitgebrachte Utensilien, wie Näpfe, Halsbänder, Leinen, Spielzeuge, Decken, Betten etc. wird keine Haftung übernommen.

Allfällige Beanstandungen sind bei Austritt des Tieres umgehend und vor Ort zu melden.

Wir setzen voraus, dass der Tierbesitzer über eine Haftpflichtversicherung mit Deckung Haustiere verfügt. Bei Entstehung eines Schadens oder Entlaufens, trotz Einhaltung der Sorgfaltspflicht, wird keine Haftung seitens der Tierheim Chur Genossenschaft übernommen.

Es gelten ausschliesslich die auf dem Pensionsvertrag vermerkten Bedingungen.

Spaziergänger werden über die strikten Regeln der Spaziergänge informiert und sind verpflichtet sich genau daran zu halten. Die Tierheim Chur Genossenschaft übernimmt keine Haftung für entstandene Schäden durch Pensionstiere.

 

  1. Dauer und Kosten

Die Tierheim Chur Genossenschaft arbeitet nach verbindlicher, schriftlicher Terminvereinbarung, behält sich aber vor, Aufträge abzulehnen. Eine Annahme erfolgt mit einer Buchungsbestätigung oder schriftlicher Zusage.

Der Vertrag dauert über gebuchten/bestätigten Unterbringungszeitraum.

Bei Nichteinhaltung des Vertrages, z.B. bei verfrühtem Unterbringungsabbruch wird der ganze gebuchte Zeitraum in Rechnung gestellt.

Bei nicht voraussehbarem Aufenthalt, z.B. in einer Klinik sind die Kosten für einen Monat im Voraus als Kaution zu hinterlegen

Es gelten die Preise, welche auf der offiziellen Homepage der Tierheim Chur Genossenschaft, ersichtlich sind. Die Tierheim Chur Genossenschaft behält sich vor, Preise und Angebote bei Notwendigkeit zu ändern.

Stornierungen in der Ferienzeit *Ferienplan der Stadtschule Chur, sind bis 30 Tage im Voraus kostenlos, danach wird der ganze gebuchte Zeitraum in Rechnung gestellt. Kurzfristige Pensionsreservation gelten als verbindlich, sobald die Pension per Mail bestätigt wurde und wird vollumfänglich verrechnet.

Stornierungen ausserhalb der Ferienzeit sind bis 10 Tage im Voraus kostenlos möglich, danach werden 20% der gebuchten Pension oder mind. CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Für Tagesgäste wird der Preis für die Tagespension fällig.

Pensionsstornierungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert und in gleicher Form bestätigt.

Eine Bezahlung hat spätestens vor Ort in Bar, mit Karte oder Twint vor Eintritt des Tieres zu erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen wurde.

  1. Eigentumsübertragung
    • Tierpension:

Wird ein Tier nach Pensionsablauf oder Fristvorgabe der Tierheim Chur Genossenschaft nach zwei Wochen nicht abgeholt, geht das Eigentum automatisch auf die Tierheim Chur Genossenschaft über. Der Tierhalter hat sämtliche Pensionskosten, Abgabegebühren und zusätzlich angefallene Kosten, selbst zu tragen.

    • Übernahme eines Heimatlosen Tieres:

Das Eigentum wird bei Vertragsabschluss den neuen Haltern übertragen. Er verpflichtet sich zu einer einwandfreien und artgerechten Tierhaltung. Diese beinhaltet hauptsächlich die Pflege, Fütterung, Beschäftigung etc. Täglicher Familienanschluss und Freigang (ausgeschlossen bei Wohnungskatzen) muss gewährleistet sein. Besondere Hinweise der Tierpflege und Haltung sind zu beachten.

Vertreter der Tierheim Chur Genossenschaft sind berechtigt die Tierhaltung zu überprüfen. Bei Feststellung von Missständen, müssen die Mängel innert Frist behoben werden. Findet keine Mängelbehebung statt, wird der Besitz automatisch wieder der Tierheim Chur Genossenschaft zurückübertragen. Im Bedarfsfall werden die zuständigen Behörden informiert.

Wenn das Tier innert einem Jahr entläuft oder verstirbt, muss die Tierheim Chur Genossenschaft umgehend informiert werden. Ein Domizilwechsel muss im ersten Jahr nach der Übernahme des Tieres gemeldet werden.

 

  1. Gesundheit

Der Tierhalter verpflichtet sich allfällige Krankheiten des Tieres und deren Verdacht vor Pensionsantritt mitzuteilen. Tiere, die an einer übertragbaren Krankheit leiden, können aus Sicherheitsgründen nicht aufgenommen werden. Bei Verschweigen einer Krankheit und deren Weitergabe an andere im Heim verweilende Tiere, werden dem Tierbesitzer des Verursachertieres sämtliche Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Die Tierheim Chur Genossenschaft kann die Aufnahme ungeimpfter Tiere oder nicht korrekt geimpfter Tiere, sowie läufiger Hündinnen oder rolligen Katzen verweigern. Somit erlischt das Recht auf den gebuchten Pensionsplatz. Für die Richtigkeit der Impfungen ist der Tierhalter verantwortlich. Es gilt das Impfschema der verantwortlichen Tierärzte der Tierheim Chur Genossenschaft:

 

    • Impfvorgaben Hund

Der Hund muss über eine korrekte Grundimmunisierung der Impfungen verfügen. Spätestens bei Eintritt muss der Rezeption der Impfausweis vorgelegt werden. Die Impfungen sind von der medizinischen Betreuung der Tierheim Chur Genossenschaft vorgeschrieben.

alle 3 Jahre:     DHP Impfung (Staupe, Hepatitis, Parvovirose)

alle Jahre:       Pi Impfung (Parainfluenza)

Lepto 6 Impfung (Leptospirose)

KC nasale Impfung (Zwingerhusten intranasal)

Wenn anstelle der Kc nasalen Impfung, die Bb orale Impfung gemacht wird, muss diese bei der ersten Impfung 21 Tage vor Eintritt verabreicht werden und anschliessend alle 12 Monate wiederholt werden.

    • Impfvorgaben Katzen

Die Katze muss eine korrekte Grundimmunisierung der Impfung erhalten haben. Spätestens bei Eintritt muss der Rezeption der Impfausweis vorgelegt werden.

jährlich:           RCP Impfung (Katzenschnupfen und Katzenseuche)

 

  1. Datenschutz

Das Filmen und Fotografieren ist weder in den Räumlichkeiten der Tierheim Chur Genossenschaft, noch auf Spaziergängen erlaubt.

Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Es ist zu beachten, dass die Tierheim Chur Genossenschaft mit der Unterschrift eines Tierverzichtsvertrages von sämtlicher Informationspflicht entbunden ist.

 

  1. Allgemeine Bestimmungen

Im Falle höherer Gewalt, wie Krieg Epidemien, Boykott, Naturkatastrophen, Pandemien oder Streiks ist die Tierheim Chur Genossenschaft von allen vertraglichen Verpflichtungen und Schadenersatzpflichten wegen Vertragsverletzung befreit.

Übrige Bestimmungen werden nicht durch Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinflusst.

 

  1. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Chur.

 

Chur, 31.10.2023

 

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